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Erfolgreiches Meeting

IAP

Psychotherapieausbildung

Ausbildungsgänge an der IAP

 

Die Institutsambulanz und Tagesklinik für Psychotherapie, IAP-AVM-Dresden GmbH bildet Psychologische Psychotherapeut*innen nach dem Psychotherapeutengesetz aus. Die drei- bzw. fünfjährige Ausbildung erfolgt entweder für die Behandlung von Erwachsenen oder für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Selbstverständlich können Sie auch beide Ausbildungen zeiteffizient miteinander kombinieren. Die Ausbildung schließt mit Examen und Approbation ab und berechtigt zum Erwerb der Fachkunde in Verhaltenstherapie.

Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeut*in
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Inhalt und Struktur dieser Ausbildung entsprechen den Richtlinien des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen.

Das Curriculum berechtigt nach erfolgreichem Abschluss zum Antrag auf Approbation als „Psychologische/r Psychotherapeut*in“ (Schwerpunkt Verhaltenstherapie).

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Sie können diese Ausbildung zeiteffizient mit der Ausbildung zur/m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in kombinieren.

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Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

 

Inhalt und Struktur dieser Ausbildung entsprechen den Richtlinien  der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJPsychTh-APrV)“. Das Curriculum berechtigt nach erfolgreichem Abschluss zum Antrag auf Approbation als „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in" (Schwerpunkt Verhaltenstherapie).

Weiterbildung                  --> aktuelle Termine

 

Approbierte Psychotherapeut*innen der Verhaltenstherapie können darüber hinaus eine Weiterbildung zum Erwerb der Abrechnungsermächtigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen besuchen. mehr lesen

 

Zulassungsvoraussetzungen (PT und KJP)
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Formale Zulassungsvoraussetzungen sind ein im Inland abgeschlossenes Hochschulstudium im Studiengang Psychologie unter Einschluss des Faches Klinische Psychologie oder ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium. Ein Wechsel von anderen staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten ist unter den o. g. Voraussetzungen zum jeweiligen Ende des Ausbildungsjahres möglich. Studienleistungen, die an diesen Ausbildungsstätten erbracht wurden, werden durch die Ausbildungsleitung geprüft und können auf Antrag anerkannt werden.

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Inhalte der Ausbildungsgänge an der IAP

 

Insgesamt umfasst die Ausbildung  4.200 Stunden (1 Stunde entspricht hier 45 Minuten), die sich wie folgt zusammensetzen:

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600 Unterrichtsstunden Theorievermittlung:

  • Fallvorstellung, Demonstrationen der praktischen psychotherapeutischen Arbeit, üben in Kleingruppen mit Videofeedback zum Erwerb von Grundkenntnissen für die psychotherapeutische Tätigkeit, sowie von Spezialkenntnissen im Schwerpunktverfahren Verhaltenstherapie
     

120 Stunden Selbsterfahrung:

  • Verhaltenstherapeutisch fundierte Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln

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1800 Stunden praktische Tätigkeit 1 und 2:

  • Teil 1 umfasst 1.200 Stunden (etwa 1 Jahr) in einer Klinik für (Kinder- und Jugend-) Psychiatrie. Das Ausbildungsinstitut hat hierfür Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) haben ab September 2020 einen Anspruch auf
    eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat. Mehr Informationen dazu finden sich in der Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer.

  • Teil 2 umfasst 600 Stunden (etwa 6 Monate) in kooperierenden Einrichtungen, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Erwachsenen bzw. Kindern und Jugendlichen dienen. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz.
     

600 Stunden Praktische Ausbildung unter 150 Supervision:

  • Selbstständige Durchführung und Dokumentation von 600 Therapieeinheiten an unserer Ausbildungsambulanz bei Erwachsenen bzw. Kindern und Jugendlichen aller Altersstufen und mit unterschiedlichen Störungsbildern, ggfs. unter Einbezug ihrer Familien und Bezugspersonen. Jede 4. Therapiestunde wird supervidiert.

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930 Stunden „Freie Spitze“:

  • Hierunter fallen das selbstständige Literaturstudium, die Vor- und Nachbearbeitung von Behandlungseinheiten und deren Dokumentation.

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